DIE ZWEI VARIANTEN DER PRIVATEN NUTZUNGSRECHTE IN DER HUNDEFOTOGRAFIE

Das ist LOTTI


Auch Lotti war letzten Monat mit ihren Lieblingsmenschen bei mir zum Kundenshooting. Dabei entstand dieses wunderschöne Bild von ihr, das ich in meinem einzigartigen blumenhaften Look bearbeitet habe. Es sieht fast aus wie ein Gemälde und hat eine zauberhafte Ausstrahlung. Die Bearbeitung des floralen Looks dauerte ca. 2 Stunden. Ich stecke viel Liebe und Sorgfalt in die Bearbeitung, arbeite jedes Bild individuell in Photoshop aus und verwende dabei keine KI und keine Automatisierungen, sondern verschiedene Overlays.

Lottis Familie hatte nun die wunderbare Möglichkeit, dieses besondere Bild entweder in der einfachen oder exklusiven Variante zu erwerben.

Auch hier der Hinweis: Ich bin Hundefotografin, kein Anwalt. Für eine rechtssichere Beratung empfehle ich Euch im Zweifel, Euch bei einem Anwalt genau beraten zu lassen!


Mit Lottis Bild möchte ich euch die zwei Varianten des privaten Nutzungsrechts erklären.


Was ist das private Nutzungsrecht?


Das private Nutzungsrecht in der Hundefotografie bezieht sich auf die Erlaubnis, die Bilder eines Hundes ausschließlich für private Zwecke zu verwenden. Hier sind die wesentlichen Punkte, die Ihr über das privaten Nutzungsrechte in der Hundefotografie wissen solltet:


Definition und Umfang

  • Private Nutzung: Bezieht sich auf die Verwendung der Fotografien im persönlichen und nicht-kommerziellen Bereich.

    • Beispiele: Ausdrucke für den eigenen Haushalt, Teilen in privaten sozialen Netzwerken, Erstellung von Fotobüchern für den privaten Gebrauch.

  • Einschränkungen: Die Bilder dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden, wie zum Beispiel für Werbung, Verkauf oder andere gewerbliche Tätigkeiten. Die Weitergabe an Dritte sollte nur im privaten Rahmen erfolgen, zum Beispiel als Geschenk an Freunde oder Familie.


Rechtliche Grundlagen

  • Urheberrecht: Als Fotografin bleibe ich der Urheber der Bilder und besitze die vollen Rechte an den Fotografien. Der Kunde erhält lediglich das Nutzungsrecht für private Zwecke.

  • Vertragliche Vereinbarungen: Oftmals wird das private Nutzungsrecht vertraglich festgehalten. Der Vertrag sollte klar definieren, was unter privater Nutzung verstanden wird und welche Nutzungen ausgeschlossen sind. Es ist empfehlenswert, schriftliche Vereinbarungen zu treffen, um Missverständnisse zu vermeiden.


Einfaches privates Nutzungsrecht vs. alleiniges privates Nutzungsrecht in der Hundefotografie


Was ist das einfache private Nutzungsrecht?


Das einfache private Nutzungsrecht erlaubt es, das Foto von Lotti für persönliche Zwecke zu nutzen.

  • Einfache private Nutzung: das Bild darf im persönlichen und nicht-kommerziellen Bereich verwendet werden.

    • Beispiele: Ausdrucke für den eigenen Haushalt, Teilen in privaten sozialen Netzwerken, Erstellung von Fotobüchern für den privaten Gebrauch.

  • Einschränkungen: Das Bild darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden, wie zum Beispiel für Werbung, Verkauf oder andere gewerbliche Tätigkeiten. Die Weitergabe an Dritte sollte nur im privaten Rahmen erfolgen, zum Beispiel als Geschenk an Freunde oder Familie.


  1. Rechtliche Grundlagen

    • Urheberrecht: Als Fotografin bleibe ich der Urheber des Bildes und besitze die vollen Rechte an der Fotografie. Ich darf das Bild für meine Eigenwerbung zum Beispiel auf meiner Website oder in den sozialen Medien nutzen. Ich darf das Bild auch an Dritte zu kommerziellen Zwecken weiterverkaufen und dadurch Mehreinnahmen generieren. Der Kunde erhält lediglich das Nutzungsrecht für private Zwecke.

    • Vertragliche Vereinbarungen: Oftmals wird das einfache private Nutzungsrecht vertraglich festgehalten. Der Vertrag sollte klar definieren, was unter einfacher privater Nutzung verstanden wird und welche Nutzungen ausgeschlossen sind. Es ist empfehlenswert, schriftliche Vereinbarungen zu treffen, um Missverständnisse zu vermeiden.


Kostenbeispiel für einfaches privates Nutzungsrecht:

  1. Fotoshooting-Gebühr:

    • Fotoshooting (3 Stunden): 3 x 35 Euro = 105 Euro

    • Nachbearbeitung (2 Stunden): 2 x 35 Euro = 70 Euro

    • Gesamter Grundpreis: 105 Euro + 70 Euro = 175 Euro

  2. Gesamtpreis: 175 Euro


Was ist das alleinige private Nutzungsrecht?


Das alleinige private Nutzungsrecht geht einen Schritt weiter. Mit diesem Recht ist die Kundin allein berechtigt, die Fotos privat zu nutzen. Niemand sonst, auch nicht ich als Fotografin, darf die Bilder verwenden oder weitergeben. Die Kundin hat also die exklusiven Rechte an dem Bild von Lotti.

Definition und Umfang

  • Exklusive private Nutzung: Nur die Kundin darf das Bild im persönlichen und nicht-kommerziellen Bereich nutzen.

    • Beispiele: Ausdrucke für den eigenen Haushalt, Teilen in privaten sozialen Netzwerken, Erstellung von Fotobüchern für den privaten Gebrauch.

  • Einschränkungen: Das Bild darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden, wie zum Beispiel für Werbung, Verkauf oder andere gewerbliche Tätigkeiten. Keine Weitergabe der Bilder an Dritte, es sei denn, es geschieht im privaten Rahmen als Geschenk.


Rechtliche Grundlagen

  • Urheberrecht: Als Fotografin bleibe ich der Urheber der Bilder und besitze die vollen Rechte an der Fotografie. Die Kundin erhält die exklusiven Nutzungsrechte für private Zwecke.

  • Vertragliche Vereinbarungen: Das alleinige private Nutzungsrecht wird vertraglich festgehalten, um sicherzustellen, dass die Exklusivität gewahrt bleibt. Der Vertrag definiert klar, was unter privater Nutzung verstanden wird und welche Nutzungen ausgeschlossen sind. Diese Vereinbarung stellt sicher, dass ich als Fotografin das Bild weder für eigene Zwecke nutzen noch weiterverkaufen oder für Eigenwerbung verwenden darf. Dies schließt die Verwendung des Bildes in meinem Portfolio, meiner Webseiten oder in sozialen Medien aus.


Kostenbeispiel für alleiniges privates Nutzungsrecht:

  1. Grundpreis der Fotografie:

    • Fotoshooting (3 Stunden): 3 x 35 Euro = 105 Euro

    • Nachbearbeitung (2 Stunden): 2 x 35 Euro = 70 Euro

    • Gesamter Grundpreis: 105 Euro + 70 Euro = 175 Euro

  2. Wert des alleinigen Nutzungsrechts:

    • Schätzung: 2 x 175 Euro = 350 Euro

  3. Endpreis:

    • Grundpreis + Wert des alleinigen Nutzungsrechts = 175 Euro + 350 Euro = 525 Euro


Warum ist das alleinige private Nutzungsrecht teurer?


Der höhere Preis für das alleinige private Nutzungsrecht reflektiert den zusätzlichen Wert der Exklusivität. Die Kundin ist die einzige, die das Foto nutzen darf, was ihr ein besonderes Maß an Kontrolle und Sicherheit über das Bild gibt. Dieses exklusive Recht erhöht den Gesamtwert der Dienstleistung, da ich als Fotografin auf die Möglichkeit verzichte, die Bilder für eigene Zwecke oder zur Eigenwerbung zu nutzen.


Fazit


Mit dem einfachen privaten Nutzungsrecht könnt Ihr die Bilder Eures Hundes für private Zwecke nutzen, jedoch ohne Exklusivität. Das alleinige private Nutzungsrecht bietet Euch dagegen die alleinigen Rechte an den Fotos, was sich im höheren Preis widerspiegelt. Beide Optionen bieten klare Vorteile, je nachdem, wie ihr die Fotos nutzen möchtet.


Ich hoffe, diese Erklärung hilft Euch, die Unterschiede zwischen diesen Nutzungsrechten zu verstehen und die beste Entscheidung für Eure Bedürfnisse zu treffen. Lottis Familie hat sich übrigens für das einfache private Nutzungsrecht entschieden. Deshalb darf ich Euch Lotti hier auch als Beispiel zeigen.


Herzliche Grüße aus Dresden von Béli und mir
Nadja
Sofa mit Hund