URHEBER-UND NUTZUNGSRECHTE FÜR PRIVATKUNDEN IN DER HUNDEFOTOGRAFIE
Das ist Lucky
Lucky war letzten Monat mit seiner Lieblingsmenschin bei mir zum Kundenshooting. Dabei entstanden ganz wundervolle Charakterportraits von ihm – dieses obere Bild ist ein perfektes Beispiel dafür. Lucky hat eine wunderbare Ausstrahlung und zeigt diese typische Vizsla-Klemmlippe – ein Anblick, der nicht nur Frauchens Hundeherz höherschlagen lässt.
Doch obwohl dieses Bild ein Klassiker wäre, um es weiterzuverkaufen, habe ich mich dagegen entschieden. Warum? Das erzähle ich Euch im nächsten Beitrag. In diesem Beitrag beschreibe ich Euch erst einmal die rechtliche Ausgangssituation.
Kurzer Hinweis: Ich bin Hundefotografin, kein Anwalt. Für eine rechtssichere Beratung empfehle ich Euch im Zweifel, Euch bei einem Anwalt genau beraten zu lassen!
Urheberrecht und Nutzungsrechte: Einfach erklärt für Hundebesitzer
Was sind Nutzungsrechte und das Urheberrecht?
Als Hundefotografin werde ich oft gefragt, ob meine Fotos für Werbekampagnen genutzt werden können. Dabei geht es um die Übertragung von Nutzungsrechten. Hier ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht wichtig zu verstehen:
Urheberrecht: Das Urheberrecht ist das exklusive Recht des Fotografen, der das Bild erschaffen hat. Es bleibt immer beim Fotografen, unabhängig davon, ob die Bilder verkauft oder für einen Auftrag gemacht wurden. Das Urheberrecht kann nicht weitergegeben oder verkauft werden. Es sichert dem Fotografen die Anerkennung und Kontrolle über die Nutzung seines Werkes.
Nutzungsrecht: Das Nutzungsrecht ist das Recht, das der Fotograf an andere weitergeben kann, damit diese das Bild nutzen dürfen. Es gibt verschiedene Arten von Nutzungsrechten, die festlegen, wie und in welchem Umfang das Bild verwendet werden darf.
Warum müssen Nutzungsrechte bezahlt werden?
Einige Kunden denken vielleicht: "Ich habe die Bilder bezahlt, also kann ich damit machen, was ich will!" Aber das ist nicht so. Der Kunde darf das Bild nur so nutzen, wie wir es vorher vereinbart haben. Wenn wir uns darauf einigen, dass die Bilder nur privat genutzt werden dürfen, dann darf der Kunde sie nicht für Werbung verwenden. Möchte er das später doch, muss er ein zusätzliches Nutzungsrecht erwerben.
Gewerbliche oder kommerzielle Nutzung?
Wenn ein Bild dazu dient, einen Gewinn zu erzielen oder auf einer gewerblichen Website genutzt wird, spricht man von kommerzieller oder gewerblicher Nutzung. In beiden Fällen muss ein Nutzungsrecht bezahlt werden.
Klare Kommunikation ist wichtig!
In einem Angebot und der Rechnung sollte immer stehen, welche Nutzungsrechte der Kunde erhält. Zum Beispiel: "Die Bilder sind ausschließlich für den privaten Gebrauch vorgesehen." Möchte der Kunde das Bild später für seine gewerbliche Homepage nutzen, braucht er ein zusätzliches Nutzungsrecht.
Transparenz schafft Vertrauen
Mein Wunsch ist es, es dem Kunden so einfach und verständlich wie möglich zu machen. Als Fotografin versuche ich komplizierte Klauseln zu vermeiden, die die Zusammenarbeit erschweren könnten. Viele Menschen sind unsicher und dankbar, wenn ich als Fotografin klare Informationen gebe.
Kundenfotos weiterverkaufen
Wenn nur ein einfaches privates Nutzungsrecht vereinbart wird, bedeutet das, dass ich als Fotografin die Fotos auch weiterhin nutzen und verkaufen kann. Das heißt, ich kann die Bilder Deines Hundes möglicherweise an Dritte weiterverkaufen, zum Beispiel für Werbung oder Veröffentlichungen, sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
Alleiniges Nutzungsrecht
Möchtest Du, dass die Fotos ausschließlich von Dir genutzt werden und nicht weiterverkauft werden dürfen, dann können wir ein alleiniges Nutzungsrecht vereinbaren. Dies bedeutet, dass ich die Bilder nicht an andere weiterverkaufen darf. Ein solches alleiniges Nutzungsrecht bedeutet jedoch einen Aufpreis, da ich als Fotografin auf mögliche weitere Einkünfte verzichte.
Fazit
Wenn du Fotos von deinem Hund machen lässt, denke daran, dass das Nutzungsrecht und das Urheberrecht wichtig sind. Klar kommunizierte Nutzungsrechte schaffen Vertrauen und sorgen dafür, dass alle Parteien zufrieden sind. Und wenn wir nur ein einfaches privates Nutzungsrecht vereinbaren, behalte ich als Fotografin das Recht, die Fotos weiter zu verkaufen. Ein ausschließliches Nutzungsrecht kann vereinbart werden, bringt aber zusätzliche Kosten mit sich.
Herzliche Grüße aus Dresden von Béli und mir
Nadja
Sofa mit Hund